Was „frei" im Waffenrecht bedeutet
Erlaubnisfrei bezieht sich fast immer nur auf Erwerb und Besitz: Solche Waffen darf man ab 18 ohne Waffenbesitzkarte kaufen und zu Hause besitzen. „Frei" heißt aber nicht, dass man die Waffe in der Öffentlichkeit führen darf.
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen darf man nur mit dem kleinen Waffenschein führen. Luftdruckwaffen darf man ohne Waffenschein gar nicht führen, sondern nur transportieren – ungeladen, nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis.
Die Kategorien freier Waffen und ihre Grenzen
Erlaubnisfrei sind insbesondere: Luftdruck-, CO₂- und Federdruckwaffen bis 7,5 Joule mit dem Kennzeichen „F im Fünfeck"; Schreckschuss-/Reizstoff-/Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen; bestimmte historische Vorderlader, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde; Armbrüste; sowie Softair unter 0,5 Joule.
Bögen gelten nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes und sind damit waffenrechtlich frei. Schwarzpulver dagegen ist nie „frei": Es unterliegt dem Sprengstoffrecht und setzt eine eigene Erlaubnis voraus (Mindestalter 21).
Warum die Frage mehrdeutig ist
Misst man Stärke an den energiebegrenzten Kategorien, ist 7,5 Joule die harte Obergrenze des erlaubnisfreien Erwerbs – starke Luftgewehre werden für den deutschen Markt entsprechend gedrosselt. Misst man Stärke an roher Geschossenergie, sind historische Schwarzpulver-Vorderlader deutlich stärker.
Diese sind im Erwerb zwar erlaubnisfrei, aber an die Schwarzpulver-Erlaubnis gebunden – also kein echter Freibrief. Eine einzelne „stärkste freie Waffe" lässt sich seriös nicht benennen.
Aktueller Hinweis (seit 24.07.2025)
Mit der Waffenrechtsänderung vom 24. Juli 2025 sind bestimmte mehrschüssige Druckluftwaffen mit Geschossen über 30 mm Länge erlaubnispflichtig geworden. Für Geräte, die nach altem Recht frei erwerbbar waren, gilt Bestandsschutz – sie bleiben frei.