Sachkunde ist keine Erlaubnis
Die Gleichsetzung „Sachkunde = Waffenschein" ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Sachkunde belegt nur, dass du das nötige Wissen hast. Sie erlaubt für sich genommen weder den Erwerb noch den Besitz noch das Führen einer Waffe.
Sie ist eine von mehreren Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Behörde eine Erlaubnis überhaupt erteilen darf.
Besitzen oder Führen: WBK und Waffenschein
Die Waffenbesitzkarte (WBK) erlaubt das Erwerben und Besitzen bestimmter scharfer Schusswaffen – also Kauf, Aufbewahrung und Transport im befugten Rahmen –, aber nicht das Führen in der Öffentlichkeit.
Der große Waffenschein erlaubt das Führen zugriffsbereiter scharfer Waffen in der Öffentlichkeit. Er ist befristet und setzt zusätzlich ein besonderes Bedürfnis sowie eine Haftpflichtversicherung voraus – für Privatpersonen ist er sehr selten.
Der kleine Waffenschein ist etwas anderes
Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Für ihn ist weder eine Sachkunde noch ein Bedürfnis erforderlich – nur Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
Merksatz: Besitzen regelt die WBK, Führen der Waffenschein – und die Sachkunde ist der Wissensbaustein, der beidem vorausgeht.