Zuverlässigkeit– Waffensachkunde Glossar
Die Zuverlässigkeit ist eine Voraussetzung für waffenrechtliche Erlaubnisse. Zu ihr gehört im Gegensatz zur persönlichen Eignung ein vorwerfbares Verhalten. Eine rechtskräftige Verurteilung für ein Verbrechen oder mit einer Freiheitsstrafe ≥1 Jahr und bedenkliches Verhalten führen zur absoluten Unzuverlässigkeit. Bei der relativen Unzuverlässigkeit besteht ein Ermessensspielraum der Behörde.