zugriffsbereit– Waffensachkunde Glossar
"zugriffsbereit" nach Waffengesetz
Nach Waffengesetz gilt eine Waffe als zugriffsbereit, wenn sie sich unmittelbar in den Anschlag bringen lässt. Eine Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.