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zugriffsbereit– Waffensachkunde Glossar

"zugriffsbereit" nach Waffengesetz

Nach Waffengesetz gilt eine Waffe als zugriffsbereit, wenn sie sich unmittelbar in den Anschlag bringen lässt. Eine Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

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