Umgang mit Waffen– Waffensachkunde erklärt
Überblick
Bezüglich des Umgangs mit Waffen zählen der Erwerb, Besitz und das Führen, aber auch andere Formen des Umgangs. Neben diesen Arten wird in diesem Artikel der Begriff der tatsächlichen Gewalt erläutert.
Grundlagen
Allgemeines
Bezüglich des Umgangs mit Waffen zählen der Erwerb, Besitz und das Führen, aber auch andere Formen.
Ein wichtiger Begriff ist die tatsächliche Gewalt.
Tatsächliche Gewalt: Fähigkeit, auf eine Waffe oder Munition zugreifen zu können.
Beispiele sind: Entgegennehmen, Ausleihen, Finden und Stehlen → Ausübung der tatsächlichen Gewalt
Weitere Begriffe
Begriff | Erklärung |
|---|---|
Geladen | Waffe mit Patronen im Patronenlager oder im eingesetzten Magazin |
Schussbereit | Geladene Waffe (es befinden sich Patronen oder Geschosse in der Waffe) (auch wenn sie nicht gespannt ist). |
Nicht-schussbereit | Entladene Waffe ohne Patronen im Lauf oder Magazin |
Zugriffsbereit | Kann direkt in Anschlag gebracht werden |
Nicht-zugriffsbereit | Transport in verschlossenem Behälter |
Grundsätze (§ 2 WaffG)
Neben der Volljährigkeit existieren drei wichtige Grundsätze beim Umgang mit Waffen und Munition. Diese unterteilen den Umgang in verbotene, erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Waffen sowie Munition.
Volljährigkeit (Erreichen des 18. Lebensjahres)
Verbotene Waffen und Munition (Anhang 2 Abschnitt 1)
Erlaubnispflichtige Waffen und Munition (Anhang 2 Abschnitt 2)
Ganz oder teilweise erlaubnisfreie Waffen und Munition
Überblick
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die verschiedenen Arten des Umgangs mit Waffen und Munition.
Anlage 1 Abschnitt 3 in Relation zu § 1 III WaffG
Begriff | Definition | Beispiele |
|---|---|---|
Erwerb | Erlangung der tatsächlichen Gewalt über Waffen oder Munition | Aufnehmen oder Finden von Waffen |
Besitz | Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen oder Munition | Lagerung im Tresor |
Überlassen | Übertragung der tatsächlichen Gewalt an eine andere Person | Jäger übergibt den Zweitschlüssel des Tresors an seinen Jägersohn |
Führen | Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsbereiche, befriedeten Bezirke oder außerhalb einer Schießstätte | Zum Beispiel Jäger im Revier oder beim Transport zu einem Schießwettkampf |
Verbringen | Transport über die Grenze mit der Absicht des Verbleibs oder eines Besitzwechsels | Verkauf einer Waffe nach England |
Mitnahme | Transport über die Grenze zur Nutzung ohne dauerhaften Verbleib | Schießwettkampf im Ausland |
Schießen | Abfeuern von Geschossen durch einen Lauf mit einer Schusswaffe (gilt auch für Kartuschenmunition, Reizmunition und Pyrotechnikmunition) | Schießstand, Jagd |
Herstellung | Herstellung von Waffen oder Munition | Gewerbsmäßiges Wiederladen von Patronenhülsen |
Bearbeitung | Verkürzung des Laufs, Änderung der Schussfolge, Änderung des Kalibers, Austausch wesentlicher Teile, unbrauchbar machen der Waffe | Verkürzung der Waffe |
Instandsetzung | Wiederherstellung der Schussfähigkeit (Brauchbarkeit) | |
Unbrauchbar machen | Durchführung von Maßnahmen gemäß der Durchführungsverordnung der EU | |
Handel | An- und Verkauf oder Vermittlung zum wirtschaftlichen Vorteil | Handelsplattformen |
Führen und Transport
Erlaubnisfreies Führen („Transport“)
Das erlaubnisfreie Führen oder einfach „Transport“ stellt eine spezielle Form des Führens dar.
Für den Transport von Waffen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Nicht zugriffsbereite Waffe
Nicht schussbereite Waffe
Der Transport muss zudem im Zusammenhang mit dem Bedürfnis für den Besitz der Waffe stehen.
Beispiel: Transport im verschlossenen Futteral oder Koffer zu einem Schießwettkampf
Schießstätten
In Schießstätten werden Waffen nicht geführt, sondern besessen.
Verbringen
Nach Deutschland → Einfuhrerlaubnis
Durch Deutschland → Transporterlaubnis
Von Deutschland (in die EU)
Genehmigung des EU-Landes für die Einfuhr der Waffe (Import)
Genehmigung der deutschen Behörde für den dauerhaften Verbringen (Export)
Mitnahme
Für den Grenzübertritt mit einer Schusswaffe ist eine Genehmigung erforderlich.
Europäischer Feuerwaffenpass: Standardisiertes Dokument für den Waffenbesitz innerhalb der Europäischen Union
Dokumentation des Waffenbesitzes
Antragstellung im Heimatland
Erleichtert die Mitnahme der Schusswaffe in der EU für Jäger, Sportschützen und Brauchtumsschützen (z.B. Jagdreise)
Schießen
Was bedeutet Schießen nach dem Waffengesetz?
Abfeuern von Geschossen aus einem Lauf mit Schusswaffen
Abfeuern von Kartuschenmunition (Platzpatronen)
Abfeuern von Wirkstoffen (z.B. Tränengas)
Schießen mit den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen (z.B. Armbrust, SRS-Waffen)
Was zählt NICHT als Schießen?
Wenn die Gegenstände keine Schusswaffen oder gleichgestellte Gegenstände sind, handelt es sich nicht um Schießen.
Beispiele: Pfeil und Bogen, Böller (keine Gleichstellung mit Schusswaffen)
Schießstätten
Schießstände oder Schießstätten sind behördlich genehmigt.
Abhängig von den Vorgaben der Schießstätte kann diese für unterschiedliche Geschossenergien zugelassen sein:
Druckluftwaffen bis 7,5 Joule
Kleinkaliber bis 200 Joule
Großkaliber bis 7.000 Joule
Für das Schießen auf Schießstätten ist keine Genehmigung erforderlich. Auch nicht reguläre Besucher dürfen hier schießen.
Munition kann für den sofortigen Verbrauch erworben werden.
Aufsichtspflicht
Schießen darf nur unter Aufsicht stattfinden.
Die Aufsichtsperson muss neben den üblichen Voraussetzungen für den Umgang mit Waffen (Volljährigkeit, Zuverlässigkeit ...) auch über die erforderliche Sachkunde nach § 10 AWaffV verfügen. Diese geht über die grundlegende Sachkunde nach § 7 WaffG hinaus.
Bei der Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren oder Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ist eine Eignung für die Kinder- und Jugendarbeit notwendig.
Schießerlaubnis
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist generell verboten und erfordert einen Schießerlaubnisschein.
Die Beurteilung des Bedürfnisses ist hier eher restriktiv und auf konkrete Situationen beschränkt (z.B. Erlegen von Damwild im Gehege).
Verboten
Eigenheim/Wohneigentum
Ausnahme: Schusswaffen mit einer Energie unter 7,5 Joule dürfen auf Privatgelände verwendet werden, wenn die Geschosse das Gelände nicht verlassen können.
Öffentlichkeit
Schießen unter Einfluss von Alkohol
Erlaubnisse
Im Revier (für Jäger)
Befugte Jagdausübung
Jagdschutz
Einschießen
Ausbildung von Jagdhunden
Schießstand
Ausnahmen
Rechtliche Grundlage: Strafgesetzbuch (StGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtfertigungsgründe (nach StGB): Notwehr, Nothilfe, Notstand
Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung
BeachteTeilenDie Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition erfordert in der Regel eine Genehmigung.
Gewerblich (§ 21 WaffG)
Waffenherstellungsgenehmigung → erlaubt die gewerbliche Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Schusswaffen und Munition
Waffenhandelserlaubnis → erlaubt den Handel mit Schusswaffen und Munition
Unabdingbare Voraussetzungen
Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung
Fachkundenachweis
(Erfüllung der entsprechenden Handwerksordnung)
Relative Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
Anmeldung in deutschem Rechtsgebiet
Nicht-Gewerblich
Schusswaffen (§ 26 WaffG)
Genehmigungsschein → erlaubt die nicht-gewerbliche Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen
Befristung auf maximal drei Jahre
Einschränkung auf bestimmte Anzahl und Arten von Schusswaffen und wesentlichen Teilen
Geringfügige Änderungen (insbesondere am Schaft, Abzug oder an der Zieleinrichtung) gelten nicht als Bearbeitung oder Instandsetzung
Sie dürfen ohne Genehmigung vorgenommen werden
Kleinere Änderungen an Schaft oder Zieleinrichtung gelten nicht als Bearbeitung im Sinne des Waffengesetzes und können ohne Genehmigung vorgenommen werden.
Munition (§ 27 SprengG)
Regelung im Sprengstoffgesetz
Für den nicht-gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist eine Genehmigung erforderlich
z.B. Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
Gültigkeit der Genehmigung maximal fünf Jahre
Unbedingte Voraussetzungen
Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung
Fachkundenachweis → Lehrgang mit Zeugnis oder Prüfungsnachweis (§ 9 SprengG)
Bedürfnis
Relative Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
Anmeldung in deutschem Rechtsgebiet
Erbschaft von Waffen
Allgemeines
Regelt den Erwerb und den Besitz durch Erbfolge
Anforderungen
Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung
Volljährigkeit
Besonderheiten
Der Erbe ist ausgenommen von der Sachkundenachweis und dem Bedürfnisprinzip
Absicherung der Waffen durch ein Blockiersystem
Bei Erfüllung des Bedürfnisses (Jagdscheininhaber) → kein Blockiersystem erforderlich
Pflichten
Sofortige Anzeigepflicht
Eintragung in Waffenbesitzkarte innerhalb eines Monats
Weitere Anzeigepflichten (§ 37 WaffG)
Erbfolge (s.o.)
Fund → Fundanzeige
Amtliche Verwalter (Nachlass, Insolvenz)
Verlust von Waffe, Munition oder Erlaubnisdokument (z.B. WBK)
Maßnahmen bei Anzeige
Sicherstellung
Unbrauchbarmachen
Überlassung an Berechtigten