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Verbringen– Waffensachkunde Glossar

"Verbringen" im Sinne des Waffengesetzes

Verbringen im Sinne des Waffengesetzes ist der Transport über eine Grenze mit dem Ziel des Verbleibs in einem anderen Land oder des Besitzwechsels, z.B. beim Verkauf einer Waffe nach England.

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