tatsächliche Gewalt– Waffensachkunde Glossar
"Tatsächliche Gewalt" im Sinne des Waffengesetzes
Nach dem deutschen Waffengesetz übt derjenige die direkte bzw. tatsächliche Gewalt auf Waffe oder Munition aus, der auf diese zugreifen kann.
"Tatsächliche Gewalt" im Sinne des Waffengesetzes
Nach dem deutschen Waffengesetz übt derjenige die direkte bzw. tatsächliche Gewalt auf Waffe oder Munition aus, der auf diese zugreifen kann.