Staatlicher Beschuss– Waffensachkunde Glossar
Amtlicher Beschuss, Beschussgesetz
Feuerwaffen müssen vor ihrer Verwendung amtlich beschossen werden. Die Vorgaben hierzu werden im Beschussgesetz geregelt und wird durch staatlichen Beschussämter der Länder umgesetzt. Neben Feuerwaffen gilt die Beschusspflicht auch für Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition. Geprüft wird die Einhaltung von Maßen, die Sicherheit, Haltbarkeit und die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Waffen.