Beschussgesetz– Waffensachkunde erklärt
Überblick
Bevor Feuerwaffen verwendet werden dürfen, müssen sie einem amtlichen Beschuss unterzogen werden. Diese Anforderung ist im Beschussgesetz festgelegt und wird von den staatlichen Beschussämtern der Länder durchgeführt. Neben Feuerwaffen sind auch Einsteck- und Austauschläufe sowie Munition beschusspflichtig. Geprüft werden Maßhaltigkeit, Sicherheit, Beständigkeit und die korrekte Kennzeichnung der Waffen.
Grundlagen
Allgemeines
Beschusspflicht: Vor der Nutzung müssen Feuerwaffen amtlich beschossen werden. → Markierung mit einem Beschusszeichen
Betroffene: Feuerwaffen, Einsteckläufe, Wechselläufe, Wechselsysteme und Munition
Ziel ist es, Anwender und unbeteiligte Personen vor Gefahren durch Feuerwaffen zu bewahren.
Beschusszeichen bestätigt die behördliche Prüfung und die Freigabe zum Schießen.
Verantwortung: Staatliche Beschussämter der Länder
Erneuter Beschuss bei Änderungen wesentlicher Teile (§ 3 II BeschussG)
Der Einsatz von nicht beschossenen Waffen ist untersagt.
Ordnungswidrigkeit
Erwerbsverbot
Versicherungsschutz kann verfallen
Wichtig
Das Beschussgesetz regelt die Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition, um die Sicherheit der Anwender zu gewährleisten.
Ausnahmen von der Beschusspflicht
Bestimmte, weniger gefährliche Feuerwaffen und Objekte sind von der Beschusspflicht ausgenommen.
Für diese erfolgt eine Bauartprüfung und Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
Kein Beschusszeichen, sondern ein Zulassungszeichen
Zulassungszeichen werden verwendet für:
Schussapparate
Gasböller
Einsätze für Munition mit kleineren Abmessungen
Spezielle Einsteckläufe ohne eigenen Verschluss
SRS-Waffen
Beschussverfahren
Abschuss mit zwei Beschusspatronen je Lauf
Revolver mit einer Beschusspatrone je Patronenlager
Beschusspatronen erzeugen etwa 30 % mehr Gasdruck als der gesetzlich vorgeschriebene.
Prüfungselemente durch Beschussämter (§ 5 BeschussG)
Maßgenauigkeit: Einhaltung von Maßen bei Patronenlager, Lauf und Verschluss
Funktionssicherheit: Passgenauigkeit der Patronen, Sicherung, Ladeeinrichtung
Haltbarkeit: Test mit drei Beschusspatronen
Materialfestigkeit
Vorgeschriebene Kennzeichnung
Vorgeschriebene Kennzeichnung (§ 24 WaffG)
Diese Kennzeichnung geht über das Beschussgesetz hinaus und wird vom Hersteller auf einem bedeutenden wesentlichen Teil angebracht.
Name/Firma/Marke des Waffenproduzenten
Herstellungsland (zweistelliges Kürzel)
Munitionsbezeichnung / Kaliberangabe
Einfuhrland und -jahr (bei importierten Waffen)
Fortlaufende Nummer (Seriennummer) → Eintragung in die Waffenbesitzkarte
Beschusszeichen
Beschusszeichen
Allgemeines
Beschusszeichen geben die Art des Beschusses an (z.B. Normalbeschuss).
Die Art des Beschusses bestimmt die Nutzungsmöglichkeiten.
Beispiel: Eine Waffe mit Schwarzpulverbeschuss darf nicht mit einer Treibladung aus Nitro-Cellulose-Pulver verwendet werden.
Sie bestehen aus
dem Kürzel CIP (bzw. Bundesadler bis 2014) und einem Kennbuchstaben für die Beschussart
dem Ortszeichen des Beschussamtes
dem Jahreszeichen
Prüfzeichen: Oberbegriff für Beschusszeichen, Ortszeichen und weitere Zeichen
Das Überstempeln eines Beschusszeichens mit einem „X“ zeigt an, dass die Waffe nicht mehr beschusstauglich ist.
Kennzeichnung
Beschusszeichen auf allen wesentlichen Teilen (bzw. an jedem „höchst beanspruchten Teil“) nach bestandener Prüfung.
Ortszeichen und Jahreszeichen auf einem höchst beanspruchten Teil.
Übersicht
Kategorie | Bundesadler (bis 2014) | C.I.P. (seit 2015) |
|---|---|---|
Normalbeschuss | ![]() | ![]() |
Instandsetzungsbeschuss | ![]() | ![]() |
Freiwilliger Beschuss | ![]() | ![]() |
Verstärkter Beschuss | ![]() | ![]() |
Schwarzpulverbeschuss (SP) poudre noir (PN) | ![]() | ![]() |
Stahlschrotbeschuss | ![]() | ![]() |
Böllerbeschuss | ![]() | ![]() |
C.I.P.
Synonyme: Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen
Verband mehrerer Staaten, die Beschusszeichen gegenseitig anerkennen
Weitere Beschusszeichen
Ausnahmen von der Beschusspflicht
Weniger leistungsstarke Waffen sind von der Beschusspflicht befreit
Benötigen spezielle Prüf- und Zulassungszeichen
Beschreibung | Bedeutung | Zeichen |
|---|---|---|
„F im Fünfeck“ | Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von maximal 7,5 J verliehen wird | |
BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) | Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition | ![]() |
Munition | Prüfzeichen für Munition mit seitlich angebrachtem Ortszeichen (Beispiel: München) | ![]() |
Zulassungszeichen der PTB
PTB: Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Beschreibung | Bedeutung | Zeichen |
|---|---|---|
„PTB im Kreis“ | SRS-Waffen | |
„PTB im Viereck“ | Handfeuerwaffen, Schussapparate und Einsteckläufe sowie nicht tragbare Geräte | ![]() |
Bauartprüfung |
| ![]() ![]() |
BKA | Reizstoff-Sprühdosen (Pfefferspray) zur Anwendung bei Menschen | ![]() |
Bundeswehr und Polizei
Waffen von Bundeswehr und Polizei werden durch eigene Behörden beschossen.
Beschreibung | Bedeutung | Zeichen |
|---|---|---|
Bundeswehr |
| ![]() |
Polizei |
| ![]() ![]() |
Ortszeichen
Die Ortszeichen geben an, wo die Waffe beschossen wurde.
Beschussamt | Zeichen |
|---|---|
Ulm | ![]() |
Hannover (bis 2014) | ![]() |
Kiel | ![]() |
München | ![]() |
Mellrichstadt | ![]() |
Andere Staaten
Land | Zeichen | Land | Zeichen |
|---|---|---|---|
Belgien | ![]() | Österreich | ![]() |
Chile | ![]() | Russland | ![]() |
Finnland | ![]() | Slowakische Republik | ![]() |
Frankreich | ![]() | Spanien | ![]() |
Großbritannien | ![]() | Tschechische Republik | ![]() |
Großbritannien | ![]() | Ungarn | ![]() |
Italien | ![]() | Vereinigte Arabische Emirate | ![]() |
Ausnahmen von der Beschusspflicht
Weniger starke Waffen sind von der Beschusspflicht ausgenommen
Benötigen spezielle Prüf- und Zulassungszeichen
Prüfzeichen und Zulassungszeichen
Beschreibung | Bedeutung | Zeichen |
|---|---|---|
„F im Fünfeck“ | Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von maximal 7,5 J verliehen wird | |
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) | ||
„PTB im Kreis“ | Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen | ![]() |
„PTB im Viereck“ | Handfeuerwaffen, Schussapparate und Einsteckläufe sowie nicht tragbare Geräte | ![]() |
„BKA / 1r2“ | Reizstoff-Sprühdosen (Pfefferspray) zur Anwendung bei Menschen | ![]() |









































