Signalwaffen im Kaliber 4– Waffensachkunde Glossar
Signalpistole im Kaliber 4
Signalwaffen im Kaliber 4 sind Schusswaffen und unterliegen dem Waffengesetz. Für Erwerb und Besitz der Waffe und der Munition ist eine Waffenbesitzkarte vorausgesetzt.
Für den Erwerb einer Signalwaffe muss ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden:
Besondere Gefährdung, die nicht mit erlaubnisfreien Signalmitteln behoben werden kann.
Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs
Notwendigkeit für Lehr- und Prüfungszwecke
Charterer von zur See gehenden Wasserfahrzeugen dürfen Signalwaffen im Kaliber 4 und die zugehörige Munition vorübergehend führen. Zuvor muss eine Einweisung durch den berechtigen Überlasser erfolgen.