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Signalwaffen im Kaliber 4– Waffensachkunde Glossar

Signalpistole im Kaliber 4

Signalwaffen im Kaliber 4 sind Schusswaffen und unterliegen dem Waffengesetz. Für Erwerb und Besitz der Waffe und der Munition ist eine Waffenbesitzkarte vorausgesetzt.

Für den Erwerb einer Signalwaffe muss ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden:

  • Besondere Gefährdung, die nicht mit erlaubnisfreien Signalmitteln behoben werden kann.

  • Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs

  • Notwendigkeit für Lehr- und Prüfungszwecke

Charterer von zur See gehenden Wasserfahrzeugen dürfen Signalwaffen im Kaliber 4 und die zugehörige Munition vorübergehend führen. Zuvor muss eine Einweisung durch den berechtigen Überlasser erfolgen.

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