Seenotsignalmittel– Waffensachkunde erklärt

Grundlagen
Allgemeines
Seenotsignalmittel ermöglichen es, auf See in Notsituationen ein Signal zur Notlage auszusenden.
Das internationale Notsignal ist in der Farbe Rot.
Der Einsatz ist zulässig, wenn Gefahr für Leben und Gesundheit besteht und dringend Hilfe erforderlich ist.
Missbrauch wird in Deutschland als Vergehen strafrechtlich verfolgt.
Auf internationaler Ebene können bei Missbrauch erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen.
Dieser Abschnitt behandelt ausschließlich Signalmittel, die im Kontext der Waffensachkunde relevant sind.
Ablauf von Seenotsignalen
Es existiert ein zweistufiges System:
Weite Reichweite: Signalgeräte mit großer Reichweite dienen dazu, weit entfernte Schiffe und Rettungskräfte auf den Notfall aufmerksam zu machen und eine ungefähre Richtung anzugeben. Hierfür kommen zum Beispiel Fallschirmsignalraketen zum Einsatz.
Nahe Reichweite: In Sichtweite befindliche Retter können mit Handfackeln oder Rauchsignalen auf die exakte Position aufmerksam gemacht werden.
Rechtsgrundlagen
Pflicht zur Ausrüstung mit Seenotsignalmitteln für Berufsschiffe sowie Charter- und Ausbildungsschiffe gemäß SOLAS (→ Schiffssicherheitsvertrag)
Regelungen für Notrufe auf See sind in
Anlage IV der Kollisionsverhütungsregeln
dem Internationalen Signalbuch
dem Handbuch für Such- und Rettungsaktionen
Pyrotechnische Signalmittel
Allgemeines
Pyrotechnische Signalmittel sind Notsignale, die durch explosionsgefährliche Stoffe ausgelöst werden.
Explosionsgefährliche Stoffe: Feste oder flüssige Stoffe sowie Gemische, die durch gewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) explodieren können.
Signalmittel
Pyrotechnische Signalmittel
Signalwaffen im Kaliber 4 (26,5 mm)
SRS-Waffen mit dem Prüfzeichen „PTB im Kreis“ oder einer gleichwertigen Kennzeichnung
Andere Notsignale, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind.
Pyrotechnische Munition
Munition, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält, die Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnliche Effekte erzeugen, ohne eine spezifische Durchschlagskraft im Ziel zu entfalten.
Die Verpackung ist oft wasserdicht und schwimmfähig.
Unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes → Herstellung und Bearbeitung sind untersagt.
Der Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln ist untersagt.
Einteilung
Der Erwerb und Besitz von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln unterliegt in Deutschland strengen Auflagen.
Einteilung in zwei Kategorien
Kategorie P1 | Kategorie P2 | |
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Beschreibung |
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Voraussetzungen |
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Beispiele |
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Ausgewählte Signalmittel
Signalraketen (rot)
Fallschirmraketen (rot): Mindeststeighöhe 300 m, Leuchtdauer mindestens 30 Sekunden
Handfackeln (rot): Brenndauer zwischen 30 und 40 Sekunden
Rauchsignale, in Orange
Lichtrauchsignale
Blitz-Knall-Patronen
Erlaubnisfreie Waffen (PTB)
Signalwaffen (SRS-Waffen) mit der Kennzeichnung „PTB im Kreis“ können ohne spezielle Erlaubnis erworben werden.
Sie dürfen außerdem an Bord eines Schiffes ohne Erlaubnis mitgeführt werden.
Verbrauchsdauer
Die „Haltbarkeit“ beträgt 3 Jahre, sofern auf dem Gegenstand nichts anderes vermerkt ist.
Die Verbrauchsdauer wird durch Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturen und mechanische Beschädigung verkürzt.
Kühle und trockene Lagerung in einem Metallbehälter mit Schwenkriegelschloss
Entsorgung von „abgelaufenen“ Notsignalen über den Munitionshandel oder Delaborierungsbetriebe.
Signalwaffen im Kaliber 4
Allgemeines
Signalwaffen im Kaliber 4 sind Schusswaffen und unterliegen dem Waffengesetz.
Für den Erwerb und Besitz der Waffe und der Munition ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Charterer von Wasserfahrzeugen, die zur See fahren, dürfen Signalwaffen im Kaliber 4 und die dazugehörige Munition vorübergehend führen.
Charterer: Personen, die ein Schiff vom Eigentümer mieten
Das Kaliber 4 ist ein Flintenkaliber und gibt einen Laufdurchmesser von 26,5 mm an.
Für den Erwerb einer Signalwaffe muss ein besonderer Bedürfnis Nachweis erbracht werden:
Besondere Gefährdung, die nicht mit erlaubnisfreien Signalmitteln beseitigt werden kann.
Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs
Notwendigkeit für Lehr- und Prüfungszwecke
Kennzeichnung der Munition
Hersteller oder Herstellerzeichen
Bezeichnung der Munition
Herstellungsjahr und Verbrauchsdauer
Art des pyrotechnischen Satzes
Rote Signalpatronen → volle Rändelung
Weiße/Gelbe Signalpatronen → halbe Rändelung
Braune Blitz-/Knallpatronen → keine Rändelung
Aufbewahrung
Aufbewahrung an Land in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 oder I (siehe: Sicherheitsbehältnisse).
Vorübergehende Lagerung im Hafen in einem fest verankerten Behältnis aus Stahlblech (→ Hamburger Kasten)
Tür mit 4 mm Stärke
Mechanische oder elektronische Verriegelung
Lagerung während der Fahrt, sodass die Signalmittel für jeden zugänglich sind.
Verwendung
Der Einsatz von Signalwaffen im Kaliber 4 unterliegt strengen Vorgaben.
Zur Signalgebung
Als Abschussgerät für Herstellung eine Leinenverbindung
Als Startpistole bei Regatten bei Vorliegen einer Schießerlaubnis
Ein Schießen an Silvester ist nicht gestattet bzw. erfordert eine spezielle Schießerlaubnis.
Ausweispflicht
Beim Führen einer Signalwaffe im Kaliber 4 an Bord eines Bootes sind folgende Dokumente mitzuführen:
Personalausweis oder Reisepass
Waffenbesitzkarte
Ggf. Europäischer Feuerwaffenpass
Ggf. Einfuhrgenehmigung
Handhabung
Allgemeines
Gebrauchsanleitung beachten
Windrichtung berücksichtigen
Versager über Bord werfen
Keine brennbaren Gegenstände in der Nähe
Aufsteigende/abzuschießende Signalmittel
Freies Schussfeld (z.B. Mast, Segel)
Senkrechter Abschusswinkel
Nicht auf Personen zielen
Rauchsignale
Verwendung
Am Tag
Bei schwachem Wind
Wenn Hilfe in Sicht ist
Anzünden durch eine Reißschnur, die unter der Schutzkappe liegt.
Nach dem Anzünden zur Leeseite des Bootes werfen.
Verhalten bei Versager
Waffe in Schussrichtung halten
Über Kopf erneut spannen und erneut abdrücken
Bei weiterem Versagen die Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf
1 Minute warten
Versager über Bord werfen