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Putativnotwehr– Waffensachkunde Glossar

Bei der Putativnotwehr geht der Täter von einer irrtümlich von einer Notwehrsituation gegen ihn aus.

Beispiel: Der Jäger denkt, eine andere Person würde mit einem Gewehr auf ihn zielen. Als „Notwehr“ schießt er auf den vermeintlichen Angreifer und verletzt ihn dabei.

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