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Persönliche Eignung– Waffensachkunde Glossar

Die persönliche Eignung ist eine von sechs Voraussetzungen für den Waffen. Von einer fehlenden persönlichen Eignung wird z. B. bei Geschäftsunfähigkeit, Alkohol-/Drogenabhängigkeit oder psychische Krankheit ausgegangen. Jäger sind durch die anspruchsvolle staatliche Jägerprüfung von einer zwingenden Prüfung der persönlichen Eignung ausgenommen.

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