Mitnahme– Waffensachkunde Glossar
"Mitnahme" im Sinne des Waffengesetzes
Mitnahme im Sinne des Waffengesetzes ist der Transport über eine Grenze zur Verwendung ohne dauerhaften Verbleib, z.B. bei einer Jagdreise nach Polen.
"Mitnahme" im Sinne des Waffengesetzes
Mitnahme im Sinne des Waffengesetzes ist der Transport über eine Grenze zur Verwendung ohne dauerhaften Verbleib, z.B. bei einer Jagdreise nach Polen.