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Entschuldigter Notstand– Waffensachkunde Glossar

  • Rechtswidrige Tat, um einer Gefahr zu entkommen oder jemanden vor dieser zu befreien.

  • Zweck: Abwendung einer Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit

  • Person: Täter oder nahestehende Person

  • Bedingung: Keine andere Möglichkeit zur Gefahrenabwehr

  • Ergebnis: Tat bleibt rechtswidrig, Täter wird entschuldigt.

  • Beispiel: Unbefugte Fahrzeugnutzung zur Notfallrettung, wenn keine Alternativen vorhanden sind.

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