Zum Glossar
Glossar

Besitzen– Waffensachkunde Glossar

"Besitzen" im Sinne des Waffengesetzes

Besitzen im Sinne des Waffengesetzes ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Sie ist länger andauernd als der Erwerb.

VertiefenMehr dazu im Wissensartikel