Besitzen– Waffensachkunde Glossar
"Besitzen" im Sinne des Waffengesetzes
Besitzen im Sinne des Waffengesetzes ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Sie ist länger andauernd als der Erwerb.
"Besitzen" im Sinne des Waffengesetzes
Besitzen im Sinne des Waffengesetzes ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Sie ist länger andauernd als der Erwerb.