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Glossar

Bedürfnis– Waffensachkunde Glossar

Allgemeines

  • Der Nachweis eines Bedürfnisses soll den Waffenbesitz reduzieren.

  • Abwägung von öffentlicher Sicherheit gegenüber Interessen der Person

  • Prüfung des Bedürfnisses alle fünf Jahre

  • In begründeten Einzelfällen kann das persönliche Erscheinen des Inhabers der Erlaubnis verlangt werden.

Zweckbindung

  • Waffen und Munition müssen dem Zweck des Bedürfnisses entsprechen.

  • Das heißt, eine beantragte Waffe muss sich eignen und erforderlich sein, um das Bedürfnis zu bedienen.

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