Waffenrechtliche Erlaubnisspflicht– Waffensachkunde erklärt
Zusammenfassung
Für den Umgang mit Waffen ist in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Einige erlaubnisfreie Waffen sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Jäger erhalten durch das Bestehen der Jägerprüfung besondere Rechte im Waffenbereich.
Grundlagen
Allgemeines
Der Umgang mit Waffen erfordert eine Genehmigung.
Ausnahme: Das Verleihen von Waffen bedarf keiner Genehmigung.
Je nach Umgangsart variieren die erforderlichen Genehmigungen.
Merke
Der Umgang mit Waffen ist genehmigungspflichtig.
Übersicht
Erlaubnis für Erwerb und Besitz von Waffen → Waffenbesitzkarte (§ 10 I, II WaffG)
Erlaubnis für Erwerb und Besitz von Munition → WBK, Eintragung in die WBK oder Munitionserwerbsschein (§ 10 III WaffG)
Erlaubnis zur Führung einer Waffe → Blauer Waffenschein (§ 10 IV WaffG)
Erlaubnis zum Schießen → Erlaubnisschein (§ 10 V WaffG)
Ausweispflicht
Beim Umgang mit Waffen muss der Besitzer sich ausweisen können. Abhängig von der Art des Umgangs sind unterschiedliche Ausweisdokumente erforderlich, die in der folgenden Übersicht erläutert werden.
Ausweisdokument | Erforderlichkeit |
|---|---|
Personalausweis/Reisepass | Beim Führen einer Waffe |
Waffenbesitzkarte | Bei erforderlicher Erlaubnis für den Waffenerwerb |
Waffenschein | Wenn das Führen der Waffe einer Genehmigung bedarf |
Gültiger Jagdschein | Beim Führen einer Schusswaffe zur rechtmäßigen Jagdausübung |
Schriftlicher Jagderlaubnisschein | Als allein jagender Jagdgast |
„Überlassungsschein“ |
|
Waffenbesitzkarte (WBK)
Allgemeines
Es gibt drei Arten von Waffenbesitzkarten.
Grüne WBK
Gelbe WBK für Sportschützen
Rote WBK für Sammler und Sachverständige
Mit einer WBK kann man eingetragene Waffen und Munition erwerben und besitzen.
Die Besitzberechtigung ist zeitlich unbegrenzt.
Die Erwerbserlaubnis wird durch einen Voreintrag in der WBK.
Die Berechtigung zum Erwerb gilt ein Jahr ab Voreintrag.
Für den Munitionskauf muss die Erlaubnis separat in der WBK erteilt werden.

Angaben
Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke
Modellbezeichnung (Art und Kaliber der Waffen)
Seriennummer/Herstellungsnummer
Tag der Überlassung und der Überlasser

Anzeigefrist
Eintragung in WBK innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb von Waffen
Bei Fristversäumnis: Bußgeld und Überprüfung der Zuverlässigkeit (§ 53 I WaffG, Nr. 5 und 7)
Bei Verlust von WBK oder Waffe unverzügliche Meldung an die zuständige Behörde
Gelbe Waffenbesitzkarte
Die WBK für Sportschützen ist allgemein als „Gelbe WBK“ bekannt.
Erlaubt den Erwerb von:
Einzelladern
Repetierern mit gezogenen Läufen
Perkussionswaffen
Munition für eingetragene Waffen
Rote Waffenbesitzkarte
Die WBK für Sammler und Sachverständige ist als „Rote WBK“ bekannt.
Strenge Kriterien gelten für die Anerkennung als Sammler.
Das Bedürfnis muss durch die systematische Bedeutung der Sammlung gut begründet sein.
Sachverständige dürfen in ihrer Tätigkeit Schusswaffen jeglicher Art erwerben.
WBK für mehrere Personen
Ein Verein kann in der WBK eingetragen werden (Schießsport- oder Jagdvereinigung).
Bei der Eintragung muss eine verantwortliche Person festgelegt werden.
Munitionserwerbsschein
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition
Nur erforderlich, wenn keine passende Waffe in der WBK eingetragen ist
Erwerbsbefristung auf sechs Jahre
Keine Befristung für den Besitz
Waffenschein
Allgemeines
Genehmigung für das Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit (mit Ausnahme öffentlicher Veranstaltungen)
Gültigkeit bis zu drei Jahre
Geltungsbereich ist auf den Bedürfnisbereich beschränkt
Anforderungen an das Bedürfnis für einen Waffenschein
Besondere Gefährdung der Person
Zweckbindung: Die spezifische Schusswaffe muss eine konkrete Gefahr verringern.
Einzig akzeptable Möglichkeit
Personengruppen
Gefährdete Personen müssen erheblich stärker als die Allgemeinheit in Bezug auf Leib und Leben gefährdet sein. Zudem muss die Gefahr durch den Erwerb und Besitz von Schusswaffen abwendbar sein.
Bewachungsunternehmen unterliegen einer strengen Zweckbindung hinsichtlich ihres Schutzauftrags bei der Nutzung von Schusswaffen.
Kleiner Waffenschein
Erlaubt das Führen von SRS-Waffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
Bedingungen
Mindestalter: Volljährigkeit
Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung
Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung sind nicht erforderlich.
Außerdem müssen Personalausweis oder Pass mitgeführt werden.
Schießerlaubnis
Eine Schießerlaubnis wird nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt.
Sie berechtigt zum Schießen außerhalb von Schießanlagen.
Ausstellung für Brauchtumsschützen oder zum Erlegen von Wild in Gehegen
Besondere Personengruppen
Sportschützen
Für Sportschützen ist der Nachweis des Bedürfnis entscheidend.
Etwas vereinfacht müssen für Erwerb und Besitz folgende Nachweise erbracht werden (Stand 01.09.2020)
Vereinsmitgliedschaft
Aktive Teilnahme am Schießsport
Waffe und Disziplin müssen übereinstimmen
Jäger
Allgemeines
Jäger: Person, die über einen gültigen Jagdschein verfügt
Aus dem Jagdschein ergibt sich für den Jäger direkt das Bedürfnis.
Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
Zwei Kurzwaffen
Jägerprüfung → Mentale Eignung
Zweckbindung → Jagdausübung, Schießübungen, Schießwettkämpfe
Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte)
Von Waffen (§ 13 III WaffG)
Langwaffen und Schalldämpfer → Erwerb mit Jagdschein → Eintragung in die WBK binnen zwei Wochen
Ein Voreintrag ist nicht erforderlich.
Schriftliche Meldung des Erwerbs an die örtliche Genehmigungsbehörde
Unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
Kurzwaffen → Voreintragung der gewünschten Kurzwaffe in der WBK (1 Jahr gültig) → maximal zwei Kurzwaffen
Bei besonderem Bedürfnis kann der Erwerb weiterer Kurzwaffen beantragt werden.
Leihe von Jagdwaffen → mit Jagdschein möglich (entspricht WBK)
Von Munition (§ 13 V WaffG) → unbegrenzte Mengen
Langwaffenmunition → Erwerbsberechtigung nicht erforderlich (Jagdschein genügt)
Kurzwaffenmunition → Erwerbsberechtigung erforderlich (Eintrag in WBK oder Munitionserwerbserlaubnis)
Führen und Schießen (Jagdschein)
Der Jagdschein erlaubt das schussbereite und zugriffsbereite Führen von Waffen
Nur im Kontext einer berechtigten Jagdausübung
Beispiele
Rechtmäßige Jagdausübung
Einschießen im Revier
Ausbildung von Jagdhunden im Revier
Jagd- und Forstschutz
Führen (Jagdschein)
Zugriffsbereit, nicht schussbereit
Beispiele: unmittelbare Begleitung des Bedürfnisses (z. B. Hin-/Rückweg zum Revier)
Vorsicht: Der Transport der Waffe muss nicht zugriffsbereit erfolgen (z.B. im Futteral oder Koffer)
Weitere Personengruppen
Brauchtumsschützen weisen ihr Bedürfnis durch eine Bescheinigung ihrer Schützenvereinigung nach.