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Waffen nach Waffengesetz– Waffensachkunde erklärt

Zusammenfassung

Das Waffengesetz kategorisiert Waffen in die Gruppen der Schusswaffen und tragbaren Gegenstände. Schusswaffen beschleunigen ein Projektil durch einen Lauf und müssen einem bestimmten Zweck wie Verteidigung oder Jagd dienen. Wesentliche Bauteile von Schusswaffen, wie der Lauf, der Verschluss, das Patronenlager und das Griffstück von Kurzwaffen, sind rechtlich als Schusswaffen anerkannt. Zu den tragbaren Gegenständen zählen typische Waffen wie Drosseln und Hiebwaffen sowie untypische Waffen Messer.

Grundlagen

Allgemeines

  • Waffen werden in Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Waffen und sogenannte „tragbare Gegenstände“ unterteilt.

Klassifizierung (§ 1 II WaffG)

  1. Schusswaffen

    1. Eigentliche Schusswaffen

    2. Gleichgestellte Gegenstände

  2. Tragbare Gegenstände

    1. Typische Waffen

    2. Untypische Waffen

Schusswaffen

Anhang 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 des WaffG

Eigentliche Schusswaffen

„Echte“ Schusswaffen müssen zwei wesentliche Kriterien erfüllen:

  1. Technik: Ein Geschoss wird Geschosse durch einen Lauf beschleunigt.

  2. Zweck: Schusswaffen sind für einen der folgenden Zwecke vorgesehen:

    • Angriff oder Verteidigung

    • Signalgebung

    • Jagd

    • Distanzinjektion

    • Markierung

    • Sport oder Spiel

Schusswaffen sind Objekte, die für Angriff oder Verteidigung, Signalgebung, Jagd, Distanzinjektion, Markierung, Sport oder Spiel konzipiert sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf beschleunigt werden.

Arten von Schusswaffen

  • ⟦10⟧: Schusswaffen, die Geschosse durch Verbrennung (heiße Gase) ein Projektil durch einen Lauf antreiben.

  • ⟦12⟧: Von Einzelpersonen tragbare Feuerwaffen. Handfeuerwaffen werden in Kurz- und Langwaffen unterteilt.

  • Druckluftwaffen: Schusswaffen, bei denen komprimierte Luft über ein Ventil ein Geschoss antreibt.

  • ⟦14⟧: Schusswaffen, bei denen eine Feder direkt oder über ein Luftpolster ein Projektil antreibt.

Gleichgestellte Gegenstände

  • Gegenstände, die den Schusswaffen gleichgestellt sind, dienen dem Verschießen von Munition oder festen Körpern und sind tragbar.

  • Die gleiche Zweckbindung wie bei Schusswaffen ist erforderlich.

  • Zu den gleichgestellten Gegenständen gehören:

    • SRS-Waffen: SSchreckschuss-, RReizstoff-, SSignalwaffen

      • Schreckschusswaffen: Schusswaffen mit Kartuschenlager zum Verschießen von Kartuschenmunition.

      • Reizstoffwaffen: Schusswaffen mit Patronen- oder Kartuschenlager für Reizstoffe.

      • Signalwaffen: Schusswaffen oder tragbare Gegenstände zum Verschießen von pyrotechnischer Munition.

    • Schussgeräte (z.B. für Schlachtzwecke)

    • Gegenstände zum Verschießen fester Körper, deren Antrieb aus gespeicherter Muskelkraft stammt (z.B. Pfeilabschussgeräte, Armbrüste)

    • Wesentliche Teile einer Schusswaffe und Schalldämpfer

    • Anscheinswaffen: Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Das Führen solcher Anscheinswaffen im öffentlichen Raum oder in fremden Wohnräumen ist untersagt.

    • Dekorationswaffen: Unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die zu den Anscheinswaffen zählen.

    • Salutwaffen: Veränderte Langwaffen für den Einsatz bei Kulturveranstaltungen (z.B. Brauchtumspflege, Theater, Filmaufnahmen). Es kann Kartuschenmunition verwendet werden. Sie zählen nicht zu den Anscheinswaffen.

Paintball-Waffen

  • Schusswaffen, die mit Gas- oder Federdruck Farbkugeln verschießen.

  • Sie werden wie ein Luftgewehr bewertet, wenn die Geschossenergie unter 7,5 Joule liegt und das Zeichen „F im Fünfeck“ vorhanden ist.

Weitere gleichgestellte Gegenstände

  • Nachbildungen von Schusswaffen, die nie schussfähig waren, jedoch das Erscheinungsbild einer Schusswaffe haben.

  • Softair: Für das Spiel konzipierte Schusswaffe mit einer Bewegungsenergie von weniger als 0,5 Joule.

  • Andere Vorrichtungen für Schusswaffen (Zielscheinwerfer, Zielpunktprojektoren wie Laser, Nachtsichtgeräte, Magazine

Wesentliche Teile von Schusswaffen

  • Die wesentlichen Teile sind kritische Bestandteile von Schusswaffen, die rechtlich denselben Status wie die zugehörigen Schusswaffen haben.

  • Zu den wesentlichen Teilen gehören:

    1. Lauf

    2. Gehäuse: Bauteil, das den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt

    3. Verschluss

    4. Patronenlager (einschließlich der Trommel von Revolvern)

    5. Griffstück von Kurzwaffen

  • Schalldämpfer: Kein wesentlicher Teil, aber den Schusswaffen gleichgestellt.

Verlust der Schusswaffeneigenschaft

  • Dauerhafte Unbrauchbarmachung aller wesentlichen Teile

  • Deaktivierung von Feuerwaffen nur durch Personen mit einer Waffenherstellungserlaubnis

Tragbare Gegenstände

Anhang 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 des WaffG

Typische Waffen

  • Typische Waffen sind Gegenstände, die für den Einsatz im Kampf gegen andere Menschen zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt sind.

  • Beispiele

    • Hieb- und Stoßwaffen

    • Elektroimpulsgeräte

    • Reizstoffsprühgeräte

    • Flammenwerfer

    • Molotow-Cocktails

    • Präzisionsschleudern: Schleudern mit Hand- oder Armstütze

    • Drosseln

Untypische Waffen

  • Untypische Waffen sind Objekte, die sich für den Kampf gegen andere Menschen zum Angriff oder zur Verteidigung eignen, ohne dafür vorgesehen zu sein.

  • Beispiele: Springmesser, Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser