Sicherheit mit Schusswaffen– Waffensachkunde erklärt
Grundsätzliche Regeln
Niemals auf Personen zielen (außer wenn Notwehr)!
Die Lauf weist stets in eine sichere Richtung.
Eine Waffe wird beim Aufnehmen immer als geladen, entsichert und gespannt betrachtet, bis man sich selbst vom Gegenteil überzeugt hat.
Die Munition muss der Waffe entsprechen und zugelassen sein.
Der Finger bleibt bewusst gestreckt. Erst direkt vor dem Abfeuern wird der Abzug berührt.
Umgang mit der Waffe beherrschen (Sichern, Entspannen, Entladen ...)
Sichere Überwachung (z.B. auf dem Schießstand)
Regelmäßige Wartung, um Funktionsstörungen zu vermeiden.
Kein Konsum von Alkohol beim Umgang mit Waffen!
Wichtig
Die Mündung zeigt niemals auf eine Person und beim Laden immer in eine sichere Richtung.
Laden und Entladen
Laden erst unmittelbar vor der Verwendung
Vor dem Laden sichern (sofern möglich)
Keine Sicherung ist absolut zuverlässig
Die Waffe wird aus Sicherheitsgründen in folgenden Fällen entladen:
Vor dem Besteigen und Verlassen des Hochsitzes
Vor dem Überwinden von Hindernissen
In gefährlicher Umgebung (wie bei Vereisung, ...)
Übergabe und Entgegennahme
Eine Schusswaffe wird stets ungeladen und mit geöffnetem Verschluss.
Bei der Entgegennahme der Waffe wird der Lade- und Sicherheitszustand überprüft
Überprüfung der freien Durchgängigkeit der Läufe
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Schlechte Sichtverhältnisse
Kein Kugelschuss in den Himmel
Wasseroberflächen → Gefahr von Abprallern
Gefrorene oder steinige Böden → Gefahr von Abprallern
Schießstand
Allgemeine Hinweise
Den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtsperson (z.B. der Schießleitung) ist stets Folge zu leisten.
Nur die Aufsicht und der Schießleiter dürfen hinter dem Schützen auf dem Stand stehen
Bei einer Funktionsstörung der Waffen → die Standaufsicht ist zu verständigen
Zuständige Aufsichtsperson
Alle vom Betreiber der Schießstätte beauftragten Personen
Voraussetzungen
Volljährigkeit
Persönliche Eignung
Zuverlässigkeit
Sachkunde
Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (bei Aufsicht über Minderjährige)
Aufgaben
Sicherheit sicherstellen
Gefahrenvermeidung durch Schützen und Waffen
Grundsätzliche Regeln
Geladene Waffen dürfen nicht übergeben werden.
Ausnahme: bei einer Waffenstörung auch geladen an die zuständige Aufsichtsperson
Das Annehmen fremder Schusswaffen erfolgt nur mit Zustimmung des Besitzers
Anschlagübungen nur mit ungeladenen Waffen im Schützenstand
Standwechsel nur mit entladener Waffe und geöffnetem Verschluss
Kenntnis der Schießstandordnung
Laden/Entladen
Nur im Schützenstand
Nur mit der Mündung in Richtung der Zielscheiben
Büchsen → maximal eine Patrone laden
Flinten → maximal zwei Patronen laden
Entladen nur bei geöffnetem Verschluss
Schießen
Erforderlich ist ein Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung)
Schießen nur nach Freigabe und unter Aufsicht durch die verantwortliche Aufsichtsperson
Schießen nur mit auf dem Stand zugelassenen Waffen und Munition
Ablegen und Tragen von Waffen
Entladen/leeres Patronenlager
Geöffneter Verschluss
Kippwaffen → Abgeklappte Läufe
Andere Waffen → Verschluss offen
Entnommenes Magazin (falls vorhanden)
Waffenpflege
Lauf und Patronenlager
Rückstände von Geschossen können die Präzision beeinträchtigen
Reinigung vom Patronenlager zur Mündung
Verwendung spezieller Reinigungsflüssigkeit
Anschließend auswischen
Öl vor dem Schuss entfernen
Ölschuss: Hochschuss durch ölige Lauf
Leichtes „Einölen“ nach dem Schuss (zum Wegschließen)
Teilweise spezielle Reinigungsmittel
Rückstände von Waffenpflegemitteln (chemische Lösungen) sind kein Sicherheitsrisiko
Schaft
Lackschäfte → wenig pflegeintensiv, schützt vor Kratzern
Ölschäfte → Konservierung mit Schaftölen
Optik
Optikpinsel → Staub und Fremdkörper entfernen
Optikpflegetücher für feuchte Teile
Weitere Hinweise
Entsorgung
Munition
Bei der zuständigen Waffenbehörde
An den Hersteller
Delaborierbetrieb
Beim Waffenhändler (Verkäufer)