Einführung zum Waffenrecht– Waffensachkunde erklärt
Überblick
Das zentrale Element des Waffenrechts ist das Waffengesetz, das vorrangig der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Waffen und Munition dient. Es umfasst zwei Anlagen, die grundlegende Begriffe definieren und Listen verbotener sowie erlaubter Waffen enthalten. Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung unterstützt das Verständnis des Waffengesetzes. Darüber hinaus ist das Waffenrecht eng mit dem Beschussgesetz verbunden.
Struktur des Waffengesetzes
Waffengesetz (WaffG)
Das Waffengesetz bildet das Herzstück des deutschen Waffenrechts.
Es zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung durch spezifische Regelungen für Waffen sowie Munition zu gewährleisten (§ 1 I WaffG).
Im Jahr 2020 erfuhr das WaffG eine umfassende Überarbeitung.
Zum Waffengesetz gehören auch die Anlage 1, die Begriffsbestimmungen enthält, und die Anlage 2, die eine Waffenliste umfasst.
Anlage 1 des WaffG: Definitionen
In der Anlage 1 des Waffengesetzes erfolgt die Definition wesentlicher Begriffe.
Waffen sowie Munition
Begriffe im Waffenrecht
Kategorisierung von Schusswaffen und Munition
Anlage 2: Verzeichnis der Waffen
In der Anlage 2 des Waffengesetzes findet man Listen von Waffen:
verbotenen Waffen
erlaubnispflichtigen Waffen
sowie ganz oder teilweise erlaubnisfreien Waffen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung dient der Präzisierung und Ergänzung des Waffengesetzes, um das Verständnis zu erleichtern.
Beispiele: Sachkunde, persönliche Eignung sowie Aufbewahrung von Waffen
Weitere relevante Gesetze
Beschussgesetz (BeschG) sowie die Beschussverordnung (BeschussV)
Gesetz zur Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG)