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Einführung zum Waffenrecht– Waffensachkunde erklärt

Überblick

Das zentrale Element des Waffenrechts ist das Waffengesetz, das vorrangig der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Waffen und Munition dient. Es umfasst zwei Anlagen, die grundlegende Begriffe definieren und Listen verbotener sowie erlaubter Waffen enthalten. Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung unterstützt das Verständnis des Waffengesetzes. Darüber hinaus ist das Waffenrecht eng mit dem Beschussgesetz verbunden.

Struktur des Waffengesetzes

Waffengesetz (WaffG)

  • Das Waffengesetz bildet das Herzstück des deutschen Waffenrechts.

  • Es zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung durch spezifische Regelungen für Waffen sowie Munition zu gewährleisten (§ 1 I WaffG).

  • Im Jahr 2020 erfuhr das WaffG eine umfassende Überarbeitung.

  • Zum Waffengesetz gehören auch die Anlage 1, die Begriffsbestimmungen enthält, und die Anlage 2, die eine Waffenliste umfasst.

Anlage 1 des WaffG: Definitionen

In der Anlage 1 des Waffengesetzes erfolgt die Definition wesentlicher Begriffe.

  1. Waffen sowie Munition

  2. Begriffe im Waffenrecht

  3. Kategorisierung von Schusswaffen und Munition

Anlage 2: Verzeichnis der Waffen

In der Anlage 2 des Waffengesetzes findet man Listen von Waffen:

  1. verbotenen Waffen

  2. erlaubnispflichtigen Waffen

  3. sowie ganz oder teilweise erlaubnisfreien Waffen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

  • Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung dient der Präzisierung und Ergänzung des Waffengesetzes, um das Verständnis zu erleichtern.

  • Beispiele: Sachkunde, persönliche Eignung sowie Aufbewahrung von Waffen

Weitere relevante Gesetze