Ausnahmen von der Erlaubnispflicht– Waffensachkunde erklärt
Ausnahmen gemäß § 12 WaffG
Die nachstehenden Ausnahmen von der Genehmigungspflicht erleichtern im Alltag den praktischen Umgang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen.
Verleih
Stellt rechtlich einen temporären Erwerb einer Waffe zur Nutzung von einer anderen Person dar.
Der Entleiher muss im Besitz einer WBK sein.
Zweckgebundenheit
Zeitlich begrenzt, maximal 1 Monat
Bescheinigung des Übergebers anstelle einer Waffenbesitzkarte
Name des Übergebers
Name des Empfängers
Datum der Überlassung
Erwerb und Besitz (ohne Waffenbesitzkarte)
Vorübergehender Erwerb (Verwahrung, Transport, Schießstätten, Reisen)
Erwerb von Munition auf Schießstätten für den sofortigen Verbrauch
Erwerb und Anleitung durch eine berechtigte Person (Ausbildung, Charterer, Waffenausbilder)
Wiedereinbringung (nach Verlust oder Verleih)
Führen (ohne Waffenschein)
Eigenes eingefriedetes Grundstück
Räumlichkeiten Dritter mit Erlaubnis des Inhabers
Beispielsweise Schießstätten
Transport (nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit)
Zweckgebundenheit (z.B. zum Büchsenmacher, Schießsportwettkampf, Schießstand)
Signalwaffen (Bergsteiger, Bootsführer)
Startpistolen (Regatta, Leichtathletik)
Führen wesentlicher Waffenteile ohne Schussfähigkeit
Schießen (ohne Schießerlaubnis)
Schießstätte
Keine Erlaubnis erforderlich
Hausrecht (mit Einschränkungen)
Biathlonwettkämpfe
Kartuschenmunition (Theater, Landwirtschaft)
Signalwaffen (Rettungsübungen)
Startwaffen
Erlaubnisfreie Waffen
Allgemeines
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnisfreien Waffen ist keine Waffenbesitzkarte.
notwendig
Schusswaffen (Modelle, die vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurden)
Einläufige Einzellader mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Mit Lunten- oder Funkenzündung
Mit Zündnadelzündung
Druckluftwaffen,Federdruckwaffen, Kaltgaswaffen
Mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
Luftdruckwaffen (z.B. Luftgewehre) mit einer maximalen Bewegungsenergie von 7,5 Joule
In Deutschland frei an Personen über 18 Jahre verkäuflich
Die vor dem 1. Januar 1970 hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
Die vor dem 2. April 1991 in der DDR hergestellt und in Umlauf gebracht wurden
„PTB-Waffen“
Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen
Mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
Einsteckläufe/Wechselsysteme/Reduzierhülsen
Wenn die zugehörige Schusswaffe bereits in der WBK eingetragen ist
Harpunen mit Gummizug
Perkussionswaffen
Historische Einzellader mit Zündhütchenzündung
Modelle, die vor 1871 entwickelt wurden, zählen zu den erlaubnisfreien Waffen.
